Rechtsanwalt Alexander Hobohm
Schwerpunkte
- Fachanwalt für Verkehrsrecht- ADAC Vertragsanwalt
- Strafverteidiger
- Arzthaftungsrecht und Medizinrecht
Laufbahn
Herr Rechtsanwalt Alexander Hobohm studierte an den Universitäten in Mainz und Göttingen Rechtswissenschaften. Im Jahr 1978 erfolgte seine Zulassung als Rechtsanwalt.Alexander Hobohm hat sich auf das Strafrecht spezialisiert und ist als renommierter und erfahrener Strafverteidiger ein kompetenter Ansprechpartner. Darüber hinaus ist er seit 1984 Vertragsanwalt des ADAC. Seit 2008 ist er Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Die Kanzlei Hobohm berät ADAC Mitglieder in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten kostenlos. Die Beratung erfolgt unabhängig vom Bestehen einer Rechtsschutzversicherung deutschlandweit.
