Rechtsanwalt Dr. David Starke


Schwerpunkte

- Erbrecht
- Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
- Wirtschaftsrecht und gewerblicher Rechtsschutz
- Weinrecht


Laufbahn

Herr Rechtsanwalt Dr. David Starke studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten in Saarbrücken, Mainz und Genua/Italien. Nach dem juristischen Vorbereitungsdienst arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität in Mainz, wo er promoviert wurde.

Rechtsanwalt Dr. Starke arbeitete bisher in Anwaltskanzleien in Frankfurt und Mainz. In dieser Zeit spezialisierte er sich auf die umfassende Beratung von mittelständischen Unternehmen. Er ist aber auch im Bereich des Erbrechts, des Miet- und Wohnungseigentumsrechts und des Weinrechts ein kompetenter Ansprechpartner.

Seit dem Jahr 2008 ist Rechtsanwalt Dr. Starke in der Anwaltskanzlei Hobohm angestellt.

Rechtsanwalt Dr. Starke hat den Lehrgang zum „Fachanwalt für Erbrecht“ erfolgreich absolviert. Er berät auch in italienischer Sprache.